Deutschland kein souveräner Staat ? Diese These klingt gewagt, findet sich aber immer häufiger im Internet und diversen Zeitschriften. Meist in Verbindung mit einer ganzen Reihe an Verweisen auf Artikel des Grundgesetzes und gespickt mit allerhand Zitaten von Politikern und Juristen, versuchen die Vertreter dieser Ansicht die Souveränität Deutschlands in Frage zu stellen. Der Autor dieses Artikels klärt auf, was wirklich an den Spekulationen dran ist und wer dahinter steckt.
Picard – Nach mehrjährigem Studium der Rechtswissenschaften mit universitärem Schwerpunkt auf das Verfassungsrecht dachte ich schon, jede sinnige oder unsinnige Theorie gehört zu haben, als ich mich vor knapp zwei Jahren erstmals damit konfrontiert sah, zur Frage der Souveränität Deutschlands Stellung zu nehmen. Zuerst dachte ich an eine Satire, merkte aber schnell, dass es den Vertretern dieser These ernst war und bekam nach vorsichtiger Kritik eine wahre Flut an Argumenten, Zitaten und Jahreszahlen entgegen geworfen, die deren Meinung untermauern sollte. Da mir diese Anti-Souveränitätsthese (von den Anhängern selbst als ‚BRD-Schwindel‘ bezeichnet) leider immer öfter begegnet, möchte ich hier darauf eingehen.
Die gute Nachricht vorneweg: Die Bundesrepublik Deutschland ist abgesehen von den (revidierbaren) Kompetenzübertragungen an die EU selbstverständlich ein vollständig souveräner Staat. Kein ernstzunehmender Jurist stellt diese Ansicht heute noch in Frage – was bereits beachtlich in einem Fach ist, in dem grundsätzlich beinah alles umstritten ist.
Das Staats- und Verfassungsrecht ist auch für Juristen keine leichte Materie. Ohne genaue Kenntnisse der historischen, politischen und rechtlichen Hintergründe sind Fragen auf diesem Gebiet kaum richtig zu beantworten. Die Komplexität dieses Rechtsgebietes macht es den Vertretern der Anti-Souveränitätsthese freilich einfach, Behauptungen aufzustellen, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber vor allem für den Normalbürger nicht überprüfbar sind. In der Regel entsteht dabei eine Gemengelage aus Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen. Es erstaunt allerdings die Kreativität mit der einige Thesen begründet werden. Zu den häufigsten, teils wirren Irrtümern, die oft fließend ineinander übergehen, ist folgendes klarzustellen:
1. Irrtum: Das Dritte Reich existiert noch
Zur Klärung dieses Punkt, bedarf es einiger völkerrechtlicher Hintergrundinformationen um die folgende Aussage nicht falsch zu verstehen. Denn im Verhältnis zu anderen Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland in der Tat identisch mit dem Dritten Reich.1 Allerdings bedeutet dies gerade nicht, dass das Dritte Reich noch weiterhin besteht. Vielmehr besteht Deutschland als Völkerrechtssubjekt bereits seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Das heisst, dass der Nationalstaat Deutschland als verantwortliche Zuordnungseinheit seitdem durchgehend existiert. Was sich änderte waren lediglich die Regierungsformen innerhalb dieser Zuordnungseinheit. Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepublik sind alles nur verschiedene Ausformungen des gleichen Völkerrechtssubjektes Deutschland. Und die derzeitig bestehende Staatsform (parlamentarische Republik) verwirklicht sich in der Bundesrepublik, die diejenige des Dritten Reiches (Diktatur) abgelöst hat.
An dieser Stelle wird gerne auf Reste in verschiedenen Gesetzen verwiesen, die noch Bezug auf die Gesetzgebung des Dritten Reichs nehmen. Dabei muss man sich vor Augen führen, dass viele Gesetze in dieser Zeit entstanden sind bzw. geändert wurden und daher noch Anspielungen auf das Dritte Reich enthalten. Beispielsweise sind die großen Prozessordnungen (ZPO/StPO) bereits 1879 Inkraft getreten und beinhalten daher etliche Allusionen auf die vorhergehenden Staatsformen.
Aufgrund der gezogenen Schlussfolgerungen ist die Verbreitung dieses Irrtums teilweise der rechten Szene zuzuordnen, die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, um damit ein Fortbestehen des Dritten Reichs behaupten zu können.
2. Irrtum: Deutschland befindet sich mangels Friedensvertrag noch immer im Krieg
Genauso wenig, wie es zum Beginn eines Krieges einer offiziellen Kriegserklärung bedarf, braucht es auch zur Beendigung keinen Friedensvertrag. Das Kriegsvölkerrecht (ius in bello) ist vom Erfordernis eines förmlichen Aktes zum Kriegsbeginn oder dessen Beendigung seit langem abgerückt.2 Es erscheint geradezu lächerlich bei bereits im Laufe befindlichen militärischen Konflikten davon auszugehen, mangels offizieller Kriegserklärung, wäre noch immer Frieden zwischen den Parteien. Daher ist die Diskussion ob die Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 nun ein Friedensvertrag war oder nicht, zumindest für diese Frage belanglos.
Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführte sog. Feindstaatenklausel der UN-Charta (Artt. 53, 107) ist inzwischen obsolet und als Rudiment ohne Bedeutung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen selbst hat sie 1995 für nurnoch rein deklaratorisch erklärt.3 Ursprünglich diente sie zum einen zur Erleichterung militärischer Maßnahmen gegenüber den Achsenmächten, vor allem aber zur deren Stigmatisierung als Aggressoren. Aber bereits 1969 bzw. 1970 wurde von den Allierten Staaten darauf hingewiesen, dass die Feindstaatenklausel kein Recht zur gewaltsamen Intervention Deutschlands enthalte. Selbst wenn all dies nicht zuträfe, kann die Feindstaatenklausel keinen Kriegszustand begründen, da sie als UN-interne Regelung nur rein formellen Charakter hat.
3. Irrtum: Deutschland untersteht noch immer dem Besatzungsrecht der Allierten
Der ‚Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland‘, besser bekannt als Zwei-plus-Vier Vertrag, geschlossen zwischen den Alliierten und den beiden deutschen Staaten ist in diesem Punkt eindeutig. Art 7 II gewährt Deutschland die „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“. Deutschland ist seitdem unstrittig ein vollständig souveräner Staat4. Der Originaltext der Norm lautet wie folgt 5:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Um diese sehr eindeutige Rechtslage doch noch zu widerlegen, wird oft auf verschiedene Artikel des Grundgesetzes verwiesen, die den angeblichen Besatzungsstatus belegen sollen. Im Grunde funktioniert das nur, weil den meisten Menschen die notwendigen Hintergrundinformationen zum Verständnis der zitierten Artikel fehlen. Beispielsweise wird Art. 125 GG angeführt, nach dem angeblich Besatzungsrecht das Bundesrecht ausser Kraft setzen kann. Wer sich die Mühe macht sich mit dieser Norm auseinanderzusetzen wird schnell merken, dass es hier, wie in den beiden Artikeln davor, lediglich um Fälle der Fortgeltung alten Rechts als neues Bundesrecht (was im Übrigen jederzeit geändert werden kann) geht. Hinweise, die auf eine Möglichkeit der ehemaligen Besatzungsmächte juristisch Einfluss auf die deutschen Gesetze zu nehmen, hindeuten, gibt es nicht.
4. Irrtum: Das Grundgesetz ist keine Verfassung
Funktional regelt eine Verfassung, die innere Verfasstheit des Staates (Staatsorganisation), die territoriale Gliederung, die Beziehungen zu anderen Staaten und konstituiert meist die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte (Grundrechte). Genau dies macht das Grundgesetz. Nicht zuletzt deswegen gibt es auch ein Verfassungsgericht, dass Eingriffe in die Grundrechte für verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt. Der Irrtum stammt noch aus der Zeit, in der das Grundgesetz als Übergangslösung gedacht war – allerdings hatte das Grundgesetz bereits damals Verfassungsqualität – war also eine vollständige Verfassung.6 Nach der Wiedervereinigung wurde lediglich auf den formellen Akt der Namensänderung von Grundgesetz zu Verfassung verzichtet.
In diesem Zusammenhang wird häufig auf einen Artikel des Grundgesetzes verwiesen, der hier auch kurz erläutert werden soll. Als angeblicher Beweis für die Unwirksamkeit des Grundgesetzes wird meist Art. 146 GG angeführt. Dabei wird der Inhalt dieses Artikels weitgehend falsch interpretiert. Diese Norm wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsvertragsgesetzes geändert und stellt zunächst die Wirksamkeit des Grundgesetzes für das nun gesamtdeutsche Staatsvolk fest. Darüber hinaus ermöglicht Art. 146 GG das Erlassen einer neuen Verfassung im Wege einer Volksabstimmung. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, dass die aktuell gültige Verfassung unwirksam wäre, noch ist die Verfassungsneugestaltung verpflichtend. Vielmehr stellt Art. 146 GG, neben Art. 79 II GG, nur eine Möglichkeit zur Verfassungsänderung dar, die aber mangels eines festgelegten Verfahrens momentan nicht zu verwirklichen ist.7 Wichtig ist auch zu verstehen, dass auch eine Verfassungsneugestaltung nach Art. 146 GG den Grenzen der sog. Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG, unterliegt und daher die Grundprinzipien des Grundgesetzes (zB. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, etc.) nicht beseitigen könnte.
5. Irrtum: Politiker XY behauptet aber das Gegenteil
In der Regel erhält man an dieser Stelle eine ganze Reihe an Zitaten, die Irrtum 1 (s.o.) bekräftigen sollen. Dabei handelt es sich meist um aus dem Zusammenhang gerissene oder falsch zitierte Aussagen. Zuletzt hat sich Finanzminister Wolfgang Schäuble auf dem Frankfurter European Banking Congress mit folgenden Äußerungen zur Souveränität zur meist zitierten Person gemacht:“Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“. Dass er damit zum einen nicht auf ein Besatzungsstatut, sondern auf die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an die EU anspielte und zum anderen einen völlig anderen Souveränitätsbegriff umschreibt, wird dabei gerne vergessen.
Auch beliebt sind Äußerungen von Juristen oder Politikern aus der Zeit vor der Wiedervereinigung und den Zwei-plus-Vier Verträgen zu der es noch gewisse Souveränitätseinschränkungen gab. Das solche Zitate lange überholt sind, liegt auf der Hand.
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- Jarass – GG-Kommentar – Präambel, Rn. 6 ↩
- Herdegen – Völkerrecht, §56 Rn.3 ↩
- http://www.un.org/Depts/german/gv-50/c6/50c6-res.htm#5052 ↩
- Einführung in das Staatsrecht – Battis/Gusy – §1, Rn. 15 ↩
- http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html ↩
- Maurer – Staatsrecht I, § 3, Rn. 22 ↩
- Jarass – GG-Kommentar – Art. 146, Rn. 2f. ↩
Ich gehöre zwar keiner Reichsbürgerbewegung an, möchte oben geschriebenes aber trotzdem hinterfragen und kommentieren:
– „Aufgrund der gezogenen Schlussfolgerungen ist die Verbreitung dieses Irrtums teilweise der rechten Szene zuzuordnen, die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, um damit ein Fortbestehen des Dritten Reichs behaupten zu können.“
Ich habe inzwischen sehr viel über das Thema gelesen, aber noch nie, dass Leute das Bestehen des Dritten Reiches behaupten. Es wird nur das Bestehen des Deutschen Reiches (Deutschland als Ganzes) in den Grenzen von 1937 behauptet. Diese Grenzen waren bereits vor dem Dritten Reich gültig. Im Grunde beziehen sich die Leute meistens auf Deutschland in den Grenzen der WEIMARER REPUBLIK, welche VOR dem Dritten Reich war.
– „Genauso wenig, wie es zum Beginn eines Krieges einer offiziellen Kriegserklärung bedarf, braucht es auch zur Beendigung keinen Friedensvertrag. Das Kriegsvölkerrecht (ius in bello) ist vom Erfordernis eines förmlichen Aktes zum Kriegsbeginn oder dessen Beendigung seit langem abgerückt.2 Es erscheint geradezu lächerlich bei bereits im Laufe befindlichen militärischen Konflikten davon auszugehen, mangels offizieller Kriegserklärung, wäre noch immer Frieden zwischen den Parteien. Daher ist die Diskussion ob die Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 nun ein Friedensvertrag war oder nicht, zumindest für diese Frage belanglos.“
Hierzu möchte ich anmerken: wenn nicht mehr geschossen oder gekämpft wird herrscht nicht gleichzeitig Frieden. Ein Waffenstillstand hat auch den Sinn zur Einstellung von Kampfhandlungen. Wer bitte schön kann jetzt juristisch sagen, dass wir „Frieden“ haben? Ohne Friedensvertrag wohl niemand! Einen Waffenstillstandsvertrag gibt es aber sehr wohl. Daher kann man juristisch von einem Waffenstillstand sprechen!
– „Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführte sog. Feindstaatenklausel der UN-Charta (Artt. 53, 107) ist inzwischen obsolet und als Rudiment ohne Bedeutung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen selbst hat sie 1995 für nurnoch rein deklaratorisch erklärt.3 Ursprünglich diente sie zum einen zur Erleichterung militärischer Maßnahmen gegenüber den Achsenmächten, vor allem aber zur deren Stigmatisierung als Aggressoren. Aber bereits 1969 bzw. 1970 wurde von den Allierten Staaten darauf hingewiesen, dass die Feindstaatenklausel kein Recht zur gewaltsamen Intervention Deutschlands enthalte. Selbst wenn all dies nicht zuträfe, kann die Feindstaatenklausel keinen Kriegszustand begründen, da sie als UN-interne Regelung nur rein formellen Charakter hat.“
Sollte diese Feindstaatenklausel heutzutage tatsächlich obsolet sein, dann dürfte doch bestimmt die letzten 25 Jahre seit 1990 sich einmal ein Gremium damit beschäftigt haben diesen Passus bzw. die dort erwähnten Staaten herauszunehmen. Bürkraten gibt es schließlich genug. Und diese beschäftigen sich mit weit unwichtigeren Dingen. Für mich ein Beweis, dass dieser Pasus eben nicht obsolet ist. Warum sonst ist er innerhalb von 25 Jahren noch nicht gestrichen worden? Da braucht man auch keinen „formellen Charakter“ – zumahl der Autor vom aktuellen Frieden spricht.
– „Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Artikel 7 sagt es ganz deutlich. Die Alliierten beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. „Deutschland als Ganzes“ wurde juristisch gesehen seit Ende des 2. WK. immer als Deutschland in den Grenzen von 1937 bezeichnet (nicht das 3. Reich, sondern eben auch „Weimar“). Sprich: sie haben dem Deutschen Reich die Freiheit geschenkt, nicht aber der BRD.
– „4. Irrtum: Das Grundgesetz ist keine Verfassung“
Eine Verfassung wird frei vom entsprechenden Staatsvolk abgestimmt / beschlossen. Über das Grundgesetz konnten wir nie abstimmen. Art. 146 GG sagt es deutlich, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem die Deutschen selbst, frei über eine eigene Verfassung abstimmen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Fazit: das GG ist eben KEINE Verfassung!
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Vielen Dank schon einmal für die Mühe, doch diesem Thema zu widmen.
Ich möchte nicht in irgendeine Schublade gesteckt werden, mit Leuten die meinen, ihre Kinder hier zur Schule zu schicken, aber keine Steuern zahlen wollen.
Jedoch würde ich gerne wissen, was es mit dem Vorwurf auf sich hat, Deutschland hätte keine Gründungsurkunde. Oder lässt sich das damit erklären, dass ja nur die Regierungen „gewechselt“ haben? Wäre verständlich.
Zuletzt wüsste ich dann aber noch gerne, wie es dann sein kann, das Post für 3ct und weniger versendet werden kann, sofern man die Postleitzahl in eckige Klammern setzt. Dies soll ja der letzte Strang sein, an dem man sich festhalten kann, um zu behaupten, Deutschland wäre kein Staat.
Wie kann es außerdem sein, dass man sich nicht auf offizieller Seite darum kümmert diese Zweifel endgültig aus dem Weg zuräumen. Bspw 146 rauszunehmen. Da auch schon gesagt worden ist, dass dieser nur aus Tradition beibehalten wird.
Mich nervt an diesem Thema einfach nur, dass sich hier für mich nichts einheitliches feststellen lässt.
Wir haben keinen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig dazu geäußert: Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz, vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat.
Eine rasch zunehmende Zahl von Menschen lässt sich nicht mehr mit gesalbten Ansprachen Menschenrechte vorgaukeln noch mit abgenutzten Totschlagargumenten in falsche Ecken stellen.
Nach meinen Erfahrungen in der DDR, wo ich in politischer Haft war, weil ich diesen Heuchler- und Tyrannenstaat nicht aushalten konnte und auch nach meinen langjährigen Erfahrungen in der BRD führen sich Herrschende regelmäßig als Tyrannen auf. Cesare Beccaria, ein Zeitgenosse von Montesqieu, wies schon vor Jahrhunderten darauf hin, dass es unzumutbar ist, wenn der Bürger als Sklave einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert ist. Geändert hat sich nichts.
Die u.a. im Internet und auf CD-ROM zu findenden Gesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die schon in Schulen und Universitäten verbreiteten Lehren sind irreführend, weil obrigkeitsstaatliche Strukturen beibehalten wurden (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee), haben also nur Propagandacharakter und dienen dem Machtmissbrauch sowie der Verdummung der Massen. Vergleicht selbst! Belügen, betrügen, tyrannisieren sind die regelmäßigen Praktiken der Staatsorgane und ihrer Günstlinge! Paar Zeugenaussagen:
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen bis zu den Petitionsausschüssen, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fehlt wegen Interesse an Verdrehung von Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt bei nur 0,2 bis 0,3 %- vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237. Sinn und Zweck auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen- vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/). Dass nach Auswertung von hunderten Rechtsfällen die Verarmung der Bürger erfolgreich betrieben wird, kann man auch unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm nachlesen sowie dass der Rechtsstaat auf dem Papier keinen Eingang in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen finden kann, wird unter http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf bestätigt. Sogar von ehemaligen Richtern bzw. Juristen wird bestätigt, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen in der BRD systemkonform sind. Genauere Informationen zu Tyrannisierung der Bürger z.B. unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134, http://www.justice.getweb4all.com/rolf_bossi.php und http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm. Auch anderweitig geht die Rechtspolitik in Richtung Diktatur. Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, stellt Dr. Schachtschneider fest, vgl. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, stellt Prof. Albrecht fest- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18. Macht verändert bekanntlich den Charakter und lässt Tyrannen entstehen. Die Richterschaft hat die meiste Macht, das letzte Wort und formt den Staat nach ihren Interessen.
Machtmenschen haben zwar Erfolg, weil sie rücksichtslos sind. Aber Machtmissbrauch schädigt die Lebensqualität der Untergeordneten. Im Kontext psychosozialer Aufarbeitung ist besonders das Menschenrecht auf Gesundheit hervorzuheben, definiert als das Recht eines jeden Menschen auf das für ihn bzw. sie erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit, wofür der Staat die entsprechende Infrastruktur bereitzustellen hat (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Art. 12, 1966; Deutsches Institut für Menschenrechte, 2011)- vgl. http://www.inter-homines.org/sed-verfolgte.psysoz_situation.pdf. Wenn allerdings weiterhin Terror und Heuchelei die tragenden Stützen des Staatsapparates und der Finanzwirtschaft sein dürfen, können keine Menschenrechte verwirklicht werden.
Ein Staat, der eine Staatsgewalt zur unumschränkten und unkontrollierten Machtausübung ermächtigt, bewegt sich in Richtung Diktatur. Es ist an der Zeit, den Rechtsstaat mit Mitteln der direkten Demokratie, d.h. der Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, zu errichten. Bürgergerichte sind einzuführen- https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.
Nun noch zu Art. 146 GG. Auch wenn hier fast jeder, auch viele Leute in den Massenmedien, im GLAUBEN ist, es MÜSSTE eine Volksabstimmung geben, ist das einfach nicht wahr.
Eine „freie Entscheidung des deutschen Volkes“ muss nicht zwingend eine (direkte) Volksabstimmung sein. Es könnte eine sein, es kann aber auch von den demokratisch gewählten Volksvertretern (z.B. Bundestag mit Zweidrittelmehrheit) getan werden oder von extra dafür gewählten Leuten (Politiker & Experten wie Verfassungsrechtler) die dann eine „Versammlung zur Schaffung einer neuen Verfassung“ bilden. Das alles wäre auch eine „freie Entscheidung des deutschen Volkes“. Es steht in Artikel 146 nicht „die DIREKT von dem deutschen Volke in einer VOLKSABSTIMMUNG beschlossen worden ist“, sondern nur in „freier Entscheidung“. Eines der beiden Worte, DIREKT oder VOLKSABSTIMMUNG würden schon reichen, doch beides steht nicht in Artikel 146. Also ist nicht unbedingt eine Volksabstimmung gemeint. Wenn man indirekt frei entscheidet, entscheidet man auch frei.
Wenn man in Artikel 146 GG eine Volksabstimmung gemeint hätte, würde es dort auch so stehen.
Wie z.B. in Artikel 29 GG:
„(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.“
In Artikel 29 GG steht was von Volksentscheid, da man in diesem Artikel einen (in dem dort genannten Fall) „verlangt“.
In Artikel 146 GG dagegen steht nichts von Volksentscheid o.ä. Laien deuten das oft rein, ein Jurist/Experte sieht in Artikel 146 GG jedoch NICHTS davon. Es ist also KEINE Rede von einer Volksabstimmung in Artikel 146. Hätte man in Artikel 146 GG einen Volksentscheid gemeint, würde es dort – wie in Artikel 29 GG – zu lesen sein.
Zur Feindstaatenklausel vergessen fast alle Leute das EINFACHSTE, SIE MAL ZU LESEN, dann erkennt man, sie gilt GENAUSO für DEUTSCHLAND GEGEN DIE ALTEN FEINDE, da in der Klausel a) kein Land genannt wird und b) nur von UNTERZEICHNERN die Rede ist, zu denen auch Deutschland gehört. Das sollten Sie hier noch ergänzen. S. mein Link (Website).
Die Feindstaatenklausel ist also völlig obsolet und heute absurd. S. Link.
Achja und Jo@:
Unser Ausweis heißt nicht „Personalausweis“ weil wir jemandes Personal sind! Sondern weil wir damit unsere Personalien beweisen können!
„Personalienausweis“ klingt halt doof 😉
Hallo,
Also die Kapitulation Deutschlands in Frage zu stellen, finde ich ja arg witzig! Mal angenommen, die wäre tatsächlich nicht existent, dann befänden wir uns immernoch im Krieg mit den alliierten. Warum hätten die uns denn dann 70 Jahre lang nicht weiter bombardiert?
Hm….ich glaub in manchen Köpfen ist einfach niemand zu Hause 😀
2+4 Verträge hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Geschichte/ZweiPlusVier/ZweiPlusVier_node.html
Meines Wissens sollte man auch den Hergang der 2+4 Verträge mit anbringen. Am Ende waren Russland & USA dafür, UK dagegen und Frankreich unsicher. Kohl sollte Frankreich damals eine gemeinsame Währung in Europa versprochen haben, wonach Frankreich zustimmte. (http://www.spiegel.de/politik/ausland/historischer-deal-mitterrand-forderte-euro-als-gegenleistung-fuer-die-einheit-a-719608.html) UK zögerte die Vereinigung durch absurde Forderungen weiter heraus!
Danke für euren Artikel!
Dieses Thema hier ist ja nun doch schon ein wenig älter. Dennoch möchte ich direkt an den Experten, der diesen Artikel verfasst hat, Fragen stellen und höflichst um fundierte Antwort bitten.
1) Der 2+4 Vertrag handelt von BRD/DDR auf der einen Seite und den 4 Alliierten auf der anderen Seite. Folge des Vertrages soll das „vereinte Deutschland“ sein. Warum sind wir bis heute die Bundesrepublik Deutschland, die aber gar nicht mehr exisitieren sollte laut 2+4 Vertrag? Denn aus BRD + DDR sollte doch „vereintes Deutschland“ werden?
2)
(Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
Originalzitat 2+4 Vertrag. Warum wird hier explizit auf eine für das vereinte Deutschland neu zu formende Verfassung hingewiesen, welche auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufbaut bzw nicht konträr verlaufen darf?
3) Artikel 7 besagt, dass im vereinten Deutschland sämtliche Einrichtungen der Alliierten aufgelöst werden im vereinten Deutschland. Dies ist bis heute nicht der Fall. Warum?
Ich bitte um Antwort via Email, da ich nicht dauernd in diesem Forum verweile, aber für mich dringend solche Antworten benötige, um eben NICHT den „Verschwörungstheoretikern“ folgen zu müssen, die zwar viel Nonsens verzapfen, aber eben auch viele wahre Kerne zu haben scheinen.
Danke.
Schaut euch mal auf YouTube die rede eines der Gründerväter der BRD an. Carlo Schmidt erklärt euch dann ganz genau was die BRD ist. Sicher kein souveräner statt ihr besserwisser. Trau niemals einem Anwalt oder Richter
Danke für diese Klarstellungen eines Fachmanns. Sie werden nur die Zielgruppe nicht erreichen, da diese rein verschwörungstheoretisch unterwegs sind. Da geht es nicht um juristischen Sachverstand, das hat eher psychologische Ursachen. Man glaubt das, was man glauben will. Und angesichts der Unzahl an verschwörungstheoretischen Internetseiten ist das auch kein Problem.
Schade, dass es im Artikel nicht noch einen Punkt 6 gibt, der die Sache mit der BRD GmbH thematisiert.
Auf den Dresdner Montagsdemos gibt es inzwischen eine sog. rote Karte wenn von Reichsbürgern oder ähnlichem die Rede ist. Danke für den guten Artikel. Das Zitat von Scheuble machen für mich deutlich das es zurecht ein Unbehagen mit schwindenden Souverentität gibt, mit möglweise falschen Argumeten bestückt. Frage : ist es nicht so das die US Basen in Deutschland weisse Flecken ausserhalb des Grundgesetztes sind. Durften wir fragen welche Kriegsflugzeuge mit welchen Waffen wohin von deutschen Boden Starten ? Ich glaube wir durften nicht fragen und selbst für einen Untersuchungsausschuss : no entry … stimmt das ?
Ich empfehle dem Verfasser das Buch des Freiburger Professors Josef Foschepoth: „Überwachtes Deutschland“ , indem er durch Zugang zu bisher unter Verschluss gehaltenen Dokumenten darlegt, wie die Vorbehaltsrechte der Alliierten trotz der 2+4 Verträge auch heute noch Geltung haben. Pflichtlektüre!
Allgemeines zur Argumentationsweise in Bezug auf die „Souveränitätsdiskussion“
Ich verfolge die einschlägige Diskussion schon seit geraumer Zeit. Dabei fällt mir folgendes auf.
Wenn ich als Laie ein Thema aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht fundiert einordnen kann, dann beobachte ich einfach die Art und Weise, wie die Beteiligten miteinander umgehen. Diese Vorgehensweise ist häufig, so auch hier, durchaus aufschlussreich. Beispielsweise, wie reagiert der Diskussionspartner auf vorgetragene Sachargumente?
Bei Auseinandersetzungen bzgl. des vorliegenden Themas lässt sich in aller Regel Folgendes beobachten:
1) Nicht nur auf wilde Behauptungen, sondern und gerade auch auf Sachargumente wird mit persönlichen Verunglimpfungen (hier: Reichsdeppen, Harz IV-Empfänger, usw.) reagiert.
2) Es werden die schwächsten Argumente des Gegenübers genommen und genüsslich zerpflückt. Kernargumente werden ignoriert oder ins Lächerliche gezogen.
3) Es werden die schrillsten Vertreter der Szene genommen und von den Medien an die Öffentlichkeit gezerrt. Offenbar mit dem Ziel, die Thematik als solches zu diskreditieren. Personen(gruppen), welche Sachliches beitragen könnten, werden ausgeblendet.
3) In manchen Fällen wird sogar versucht, die betr. Person auf juristische Weise mundtot zu machen. Dies geht inzwischen soweit, dass man versucht, teilweise mit Erfolg, entsprechende Proponenten in die Psychiatrie einzuweisen. Eine Vorgehensweise, von der ich dachte, dass sie mit dem Ende der UDSSR ausgedient hatte. Auch der Versuch, sog. Querulanten die Fahrerlaubnis zu entziehen, gerade auch bei Angelegenheiten, welche mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben, spricht Bände.
Mir ist bisher noch kein einziger Fall untergekommen, in welchem Kernargumente von berufener Seite, fundiert und für mich als Laie nachvollziehbar, widerlegt wurden. Wieso geschieht das nicht? Dies ist doch genau dass, was ein Bürger von den Organen des Staates und der Rechtspflege erwarten könnte, insbesondere dann, wenn bestimmte Zweifel, wie derzeit zu beobachten, gehäuft auftreten.
Überhaupt: Wieso ist selbst das Grundgesetz ein einer Weise formuliert, dass widersprüchliche und z.T. sogar gegensätzliche Auslegungen geradezu provoziert werden? (z.B. Art. 133, 139, 146 des GG oder auch Art. 23(neu) in Verbindung mit der Präambel des GG). Wieso hat man diese Artikel im Jahre 1990 nicht einfach entfernt, bei Art. 23(alt) war dies doch auch machbar? Sollte DAS wichtigste Dokument einer Republik nicht so formuliert sein, dass jeder durchschnittlich gebildete Bürger dies auch zweifelsfrei nachvollziehen kann?
Meine Schlussfolgerung: Wenn eine Partei sich veranlasst sieht, in solch konsequenter und persistenter Art und Weise auf rhetorische und sogar juristische Tricks zurückzugreifen, dann ist da was im Busch. Die Preisfrage lautet: Was genau wird uns da verschwiegen?
Carlo Schmid klärt auch SIE gerne zum Thema Grundgesetz auf. Widerlegen SIE ihn bitte! Haben SIE den Artikel 146 richtig verstanden?
Welcher eigenständige Staat siedelt und fördert fremde Völker und damit einen zukünftigen Bürgerkrieg/Verdrängung des Staatsvolkes auf seinem Staatsgebiet? Die Türkei oder Israel vieleicht?! Bieten beide Länder auch ihre Sozialsysteme der ganzen Welt zum auschöpfen an? Welcher zurechnungsfähige übernimmt „freiwillig“ die Schulden seiner Nachbarn? SIE vieleicht???
SIE wissen das die sogenannten Vereinten Nationen 1943 also mittem Krieg gegen Deutschland und Japan gegründet wurden? Mit beiden Ländern als erklärten Feinden?! Unter Mitwirkung des „Menschenfreundes“ Stalin?
Welchem Rechtsgrundsatz unterliegt die Okkupation Ostdeutschlands/Sudetendeutschlands sowie die Vertreibung/Ermordung der rechtmäßigen Bewohner?
Welchem die Liqudierung Preußens?
Die Zwangsverselbstständigung Östereichs?
Warum sind die Altparteien/Medien alliert lizensiert?
Weshalb ist der € alternativlos wo doch alle Macht vom Volke ausgeht und nicht von einer „Bundeskanzlerin“?
Fragen über Fragen.
Klären SIE mich auf!
Um diese Frage herum gibt es Unmengen von Details höchst juristisch-komplexer Natur, die man tief schürfend diskutieren – und eben auch INTERPRETIEREN kann!
Aber ganz am Ende des Tages bleibt schlicht und ergreifend die Erkenntnis, dass Völkerrecht im Grund Gewohnheitsrecht ist. Konstituiert durch Verträge und nicht durch Gesetze. Und weitgehend ohne juristische Instanz (da hat sich seit dem 2. WK allerdings einiges getan).
Die „normative Kraft des Faktischen“ ist ausschlaggebend. Mit einem Sitz in der Vollversammlung trifft die Feindstaatenklausel nicht auf einen zu (steht auch in der Charta) und man ist ein souveränes Völkerrechtssubjekt.
WIE sich dieses Subjekt konstituiert bleibt ihm überlassen. Nahezu jeder bestehende Staat ist durch einen Unrechtsakt entstanden! Revolution, Putsch, Krieg, Fürstenmord. Wird das neue Subjekt aber dann von den anderen ANERKANNT, dann ist es eben so.
Gleiche gilt für die leidige Verfassungsfrage. Es gibt kein „Gesetz“, dass die Bezeichnung „Verfassung“ vorschreibt. Und wenn „das folgende ist die total geile Grundordnung für unser Land“ darüber stünde, wäre es trotzdem die Verfassung des Landes. Das Rumgehacke auf dem begriff ist ein Relikt des Kalten Krieges. Damals faktisch richtig und wichtig. Heute obsolet und ohne Bedeutung.
Sonst fragen die Österreicher am Ende noch, ob die Abdankung ihre Franz anno 1806 überhaupt rechtens war, denn der „immerwährende Reichstag“ hat diese Auflösung des Völkerrechtssubjektes „Heiliges Römisches Reich Deutsche Nation“ nie ratifiziert. Damit ist dann schon das „Preußische“ Reich von 1871 eigentlich …
naja und so weiter.
Hallo,
bin aus Zufall Heute auf diverse Seiten geraten, die wie hier dieses Thema beinhalten.
Ich habe unter Anderem folgendes gefunden:
vom 25.09.1990 (13 Tage NACH Unterzeichnung des ‚Vier-Plus-Zwei-Vertrages‘)
‚Bundesgesetzblatt‘ 1990 Teil II Seite 1274ff
Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
Ok, geht hier nur um Berlin, jedoch wie soll man dies verstehen?
Gelöscht [Bitte bleiben Sie sachlich und verzichten auf persönliche Angriffe gegenüber dem Autor] – Red.
danke erstmal für diese informative Web-Side. Ich bin eher zufällig auf das Thema gestoßen und habe auch noch ein paar Dinge anzumerken:
Friedensvertrag:
Die letzten Monate wurde uns ja in den Medien ständig (sinngemäß) vorgekaut: Nord- und Südkorea haben noch immer keinen Friedensvertrag, sondern nur Waffenstillstand, befinden sich also formal noch im Krieg“
Wie ist denn das? Dient das nur der Dramaturgie?
DE: Würde es einen Friedensvertrag geben, müßte über Repatrationen gesprochen/verhandelt werden. Stimmt das ?
Ich war der Meinung, dass DE nicht der Rechtsnachfolger des Dt. Reiches ist. Denn wenn das so wäre, müßte die BRD (finanziell) für die Kriegskosten usw. gerade stehen. Z. B. ist die Dt. Bahn auch nicht Rechtsnachfolger der Reichsbahn – aus diesem Grund.(Quelle: Bahneigenes Magazin)
Und zu den „Formalien“ – der Einsatz der BW in Afghanistan war/ist ja eine „Aufbaumission“ obwohl wir alle wissen, dass sie sich im Krieg befinden. Das Wort Krieg wird aber vermieden, da der/die Bundeskanzler(in) der Oberbefehlshaber der BW ist. Bei einer Aufbaumission hat aber wohl die BW-Führung das Kommando. (Quelle: Öffentlich-Rechtliches Fernsehen)
Danke schon jetzt an alle, die sich die Mühe machen, auf meine Fragen zu antworten. Wünsche euch einen sonnigen Tag !
@der Wolf – ein Friedensvertrag muss nicht zwingend Reparationszahlungen zum Inhalt haben, zumal in Deutschland nach dem Krieg Reparationen geleistet hat (der Osten mehr als der Westen), diese aber zumindest im Westen bald eingestellt wurden.
Nord-und Südkorea befinden sich tatsächlich noch in einer Art (kaltem) Kriegszustand und es finden ja auch immer wieder Provokationen statt.
Wie der Autor richtig schrieb, gibt es Deutschland als Völkerrechtssubjekt seit 1867 ununterbrochen. Alle Verträge, die seit 1866 durch die jeweiligen Regierungen mit anderen Staaten geschlossen worden sind und nicht aufgehoben wurden, gelten heute weiter. Also ist die BRD Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und des Norddeutschen Bundes, weil die BRD identisch mit Deutschland ist. Diese Gleichsetzung hatte die BRD schon vor 1990. Deshalb war ja die DDR kein Ausland für die BRD. Aus gleichem Grund gibt es ja noch das BGB, das StGB oder das HGB, obwohl diese Gesetzbücher in der Kaiserzeit entstanden.
Die Deutsche Bundebahn war eine Nachkriegsneugründung, allenfalls die Reichsbahn in der DDR könnte man als Nachfolger bezeichnen. Allerdings gibt es gerade wieder in neuerer Zeit Diskussionen darüber, ob die Deutsche Bahn AG als „Erbe“ der Reichsbahn für deren Beteiligung am Völkermord finanziell geradestehen sollte.
souverän ist man dann, wenn man seine Interessen, die Interessen derer die man vertritt, unter Beachtung der allgemein gültigen Verhaltensregeln konsequent vertritt, vertreten kann. Wer sich die Geschichte als Mühlstein um den Hals hängt oder hängen läßt, kann nicht souverän handeln. Da nützen alle Vereinbarungen nichts.
Ein recht guter Artikel, der vieles entkräftet, aber leider doch einige recht gewichtige Argumente stehen lässt:
1.) Deutschland hat selbst nicht kapituliert, sondern nur dessen Armee. Inwiefern von der Kapitulation einer Armee, die gegen Ende des Krieges keinen wirklichen Rückhalt mehr im Volk hatte auf die Kapitulation des Volkes geschlossen werden kann, bedarf weiterer Erklärung
2.) Wenn die BRD also Rechtsnachfolger des Dritten Reiches geworden ist, hätte da nicht das Volk seine Vertreter durch Wahl einsetzen müssen und nicht der Rat der Alliierten?
3.) Das Grundgesetz ist ein Provisorium mit dem Rang einer Verfassung, die man „nur vergessen hat umzubenennen“(sinngemäß). Wieso hat man dann nicht auch den Art. 146 fallen gelassen? Etwa, weil eine Verfassung normalerweise vom Volk in einer konstituierenden Versammlung aufgestellt wird und nicht von einer Art „Verwaltungsrat“?
Diese ganzen Dinge wären ja alle nur halb so schlimm, würde man nicht so absolut offensichtlich versuchen, diese Tatsachen unter den Teppich zu kehren und den Mantel des Schweigens drüber zu decken. Warum lässt man nicht das Volk einfach abstimmen, ob das GG in seiner jetzigen Form als Verfassung angenommen wird?
Die sogenannten „Reichsspinner“ zweifeln übrigens größtenteils die Souveränität der Länder nicht an. Diese Fraktion wäre also sehr einfach ruhigzustellen, indem die Länder die BRD zu einer Verwaltungsinstanz gemeinsamer Ressourcen in einem Bündnisvertrag erklären.
Sollte ich an irgendeinem Punkt falsch liegen, bitte ich um Aufklärung!
1) Ein Volk „kapituliert“? Wohl doch eher eine Armee. Oder wie soll ich mit die Kapitulation eine Volkes vorstellen? Per Volksabstimmung? 😉 Also es haben „nur“ die Streitkärfte kapituliert, nicht „Deutschland“. Hat den Alliierten aber gereicht, schließlich können nur Streitkräfte kämpfen. Krieg verloren, Aus die Maus.
2.) Der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz erabeitete, bestand aus gewählten Vertretern der Landesparlamente.
3.) Man hat es nicht vergessen umzubenennen, sondern hat bewußt den Namen beibehalten, um die Arbeit des parlamentarischen Rates zu würdigen und weil es in der deutschen Geschichte aus Sicht vieler die erfolgreichste Verfassung war. Da gilt vielen „Grundgesetz“ als Ehrentitel. Man hat Art. 146 sogar geändert. Trotzdem hat man in ihm die Möglichleit offengelassen, eine (bessere) Verfassung zu konstituieren.
Warum sollte man über das GG abstimmen lassen? Es ist da und hat sich über 60 Jahre bewährt – aus Sicht seiner Befürworter.
Glaubst du ernsthaft, dass die Vertreter nicht in der Vorstellung der Alliierten arbeiteten? Das GG musste nach Ausarbeitung von den alliierten Militärgouverneure, der 3 westlichen Besatzungsmächte, genehmigt werden. Diese und die Sowjetunion haben ebenfalls in der Berliner Erklärung von 1945 verlauten lassen, dass sie die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen aber dass dies keinen Untergang des Deutschen Reiches bedeutet. Die Ministerpräsidenten des parlamentarischen Rates erklärten weiter, dass sie vermeiden wollen, „was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde“ (Feldkamp 1998, S 23). Man hat also hier innerhalb des Deutschen Reiches ein, von den alliierten veranlasstes und gestattetes Gebilde errichtet, das NCIHT mit dem Deutschen Reich identisch ist.
Gelöscht [Dies ist ein Fachforum. Bitte verzichten Sie auf offensichtliche Fehldarstellungen] – Red.
Das Grundgesetz wird also falsch interpretiert.
Warum wird solch ein wichtiges Gesetz, daß das Volk vom dem Regierung schützen soll so geschrieben, daß der Bürger erst ein ausgebildeten Juristen fragen muss was überhaupt mit dem Gesetz gemeint ist? Müssen Gesetze nicht klar erkennbar sein was ich machen darf und was nicht?
Gelöscht [Bitte bleiben Sie sachlich] – Red.
Die Begründung zu Punkt 4 ist nicht hinreichend differenziert bzw. unterschlägt man hier den in Art. 146 GG geforderten Volksbeschluss, als eine wesentliche Voraussetzung für eine Verfassung.
Da es einen solchen Volksbeschluss bislang nicht gegeben hat, ist das GG auch nicht als Verfassung zu betiteln.
Schon auch deshalb nicht, da das GG selbst zwischen GG und Verfassung unterscheidet.
Insofern kann GG und Verfassung nicht das Gleiche sein.
Nur, weil das ehem. GG eine verfassungsähnliche Funktion ausübte, berechtigt es nicht, das GG als Verfassung zu betiteln.
Denn es fehlt an der b.b. Voraussetzung eines Volksbeschlusses, was die Politiker seit dem Ende des 2. Weltkrieges mehr oder weniger geschickt der Bevölkerung vorenthalten haben.
Insofern ist die Betitlung „Bundesverfassungsgericht“ für den Bürger irreführend, da es wie o.a. in Ermangelung eines Volksbeschlusses keine Verfassung gibt.
Schließlich wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr aufgehoben.
Der rechtswidrige Schluss, der Geltungsbereich sei ja nun in der Präambel geregelt, hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, da Präambeln keine „normative“ Kraft entfalten.
Dies ist ausschließlich den Paragraphen bzw. Artikeln vorbehalten.
Dem GG wurde insofern kein Geltungsbereich normativ zugewiesen, was die Beweisführung für eine angebliche Souveränität eher dürftig aussehen lässt.
Als Entschuldigung müssen hierfür häufig „Ungenauigkeit wegen der damaligen Eile“ oder andere absurde Ausflüchte herhalten, einer Präambel normativen Charakter zuzuschreiben.
Sie schreiben, dass nicht zuletzt deswegen es auch ein Verfassungsgericht gibt, dass Eingriffe in die Grundrechte für verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt.
Das mag ich bezweifeln, da das BVerfG gerade einmal 2 % aller Beschwerden annimmt und 98 % gehen leer aus.
Ein Gericht, dass die Grundrechte von nur 2% aller Grundrechte suchenden Beschwerdeführer schützt, verstößt nicht nur gegen das Gleichbehandlungsgebot, sondern auch gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte EU, da für diese 98 % es nicht möglich ist, einen wirksamen Rechtsbehelf bei dieser innerstaatlichen Instanz einzulegen. – Also Rechtsmissbrauch gem. Art. 54 der Charta.
Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass die 98 % ihre Grundrechte zu Unrecht einfordern oder Querulanten sind. Dafür gibt es massenhaft gegenteilige Beispiele und wäre nicht nachvollziehbar.
Grundrechte werden an deutschen „Gerichten“ insbesondere auch wegen ausschließlicher Herausgabe von Scheinurteilen mit Füssen getreten, wobei sich das BVerfG in dieser Sache auch nicht anders verhält.
Zu der Grundrechtesituation kommt noch hinzu, dass das BVerfG neulich sowohl das alte auch auch das „neue“ Wahlgesetz als verfassungswidrig und deshalb als nichtig eingestuft hat.
Die Konsequenz dürfte jedem Bürger klar sein:
Kein gültiges Wahlgesetz, keine gültige Wahlen, keine rechtmäßig gewählten Abgeordneten, keine Legislative, keine Gesetze und Verordnungen, seit Erscheinungsdatum des BWahlG im Jahre 1959 !
Wie wollen Sie den Menschen klar machen, dass es gesetzliche Richter in der BRD gibt, wenn das Richtergesetz aus 1961 wegen verfassungswidrigem Zustandekommen durch nicht legitimierte Abgeordnete (Privatpersonen) ebenfalls als nichtig eingestuft werden muss ?
1. Die Abweisungszahlen anderer Gerichte (auch des EGMR – http://www.emrk.at/statistik.htm) sind genauso hoch – zum Teil noch höher. Dort führen weniger als 3 % überhaupt zu einem Urteil !
2. Der Großteil der Verfassungsbeschwerden scheitert tatsächlich. Aber dies liegt daran, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klagen nicht vorliegen. In der Regel ist der Rechtsweg nicht erschöpft bzw. es liegt keine eigene Beschwer vor. Auch wird noch immer oft verkannt, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist und daher keine Verletzung einfachen Rechts prüft, sondern ausschließlich Verletzungen spezifischen Verfassungsrechts.
3. Und wenn sie darin einen Verstoß gegen die Charta, EMRK und andere Verfassungsprinzipien sehen, fragt man sich natürlich, wieso dies in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten noch nie moniert wurde. Ein entsprechendes Urteil würde mich doch sehr interessieren.
Was Punkt 4 angeht: Der Autor hat die Rechtslage korrekt dargestellt. Falls sie daran zweifeln, lesen sie einfach die angegebene Sekundärliteratur und machen sich selber ein Bild.
@mike: Interessant wie Sie es schaffen einen ganzen Kommentar zu schreiben ohne auch nur ein einziges inhaltliches Argument zu bringen. Mehr als stupide Stimmungsmache und der diffuse Hinweis auf die Wahrheit, die natürlich nur sie gefunden haben, ist ihrem Kommentar nicht zu entnehmen.
Diese bösen „Wissensfabriken“ heissen übrigens Universitäten.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.
Der Verfasser dieses Textes ist genau das Musterbeispiel der „Wissensfabriken“ heutzutage. Wer sich mit der Wahrheit beschäftigt wird feststellen das das Wissen in einigen Bereichen nur den Interessen der Lobby dient.
Als ich mir das erste mal „Im Auftrag des Teufels“ angeguckt habe war es nur ein toller Film. Wenn ich mir den jetzt angucke sind es reine Tatsachen die dort erwähnt werden!
Um das Thema nicht zu verfehlen. Die Geschichte Deutschlands wurde über die Jahre unter den Teppich gekehrt. Warum gab es kein € Referendum? Warum hat Kohl nicht die von Gorbatschow angebotenen ostgrenzen (preussen) angenommen? Das Volk wird jahrelang an der Nase rumgeführt und wenn sich jemand traut was zu sagen sind wir die bösen Nazis, wie lange noch?
Das Gerücht, dass Gorbatschow angeblich Kohl das Gebiet um Kaliningrad (Königsberg) – nicht etwa die gesamten ehemaligen deutschen Ostgebiete – für 70 Mill. Mark angeboten hatte, kommt immer wieder. Es gibt dafür keine belegbaren Quellen und wurde von russischer als auch von deutscher Seite dementiert. Was hätten wir denn auch mit diesem isolierten Flecken anfangen sollen, der nur von Russen bewohnt ist?
@ ben-von:
Schade, dass sie offensichtlich selber weder englisch noch französisch sprechen und auch von Völkerrecht keine Ahnung haben. Ansonsten hätte sie den Beschluss des IGH auch einmal lesen können und müssten nicht so einen Blödsinn hier verbreiten.
Der IGH hat ausschließlich das Prinzip der Staatenimmunität angewandt (wie man es bereits in fetten Buchstaben in der Überschrift lesen kann – natürlich vorausgesetzt man kann Englisch). Demnach gilt, dass kein Gericht eines Staates über einen anderen Staat Rechtsmacht besitzt (par in parem non habet imperium).
Die Klage wurde abgewiesen gerade weil Deutschland souverän ist und daher von italienischen Gerichten nicht zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden durfte.
Wäre die Staatenquailtät der Bundesrepublik in Frage gestellt gewesen, wäre die Klage ja nicht einmal zugelassen worden, da die Passivlegitimation Deutschlands dann nicht vorgelegen hätte und es dann auch kein Sachurteil gegeben hätte, sondern ein reines Prozessurteil.
Zitat Wikipedia: „Da der Rechtsstreit die Frage der Staatenimmunität berührt, wonach Staaten grundsätzlich der Gerichtsbarkeit anderer Staaten enthoben sind, hatten sich die deutsche und die italienische Regierung darauf verständigt, eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag herbeizuführen.[6]. Im Januar 2012 gab der IGH der deutschen Klage statt, aufgrund des völkerrechtlichen Grundsatzes Par in parem non habet imperium (Staatenimmunität) hätte Italien die Klagen von Privatpersonen gegen die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht zulassen dürfen.[7]
Das Verfahren führte eine völkerrechtliche Grundsatzentscheidung herbei und war daher von vielen Staaten mit Spannung verfolgt worden. Juristen wiesen darauf hin, dass ein anders lautendes Urteil große Probleme aufgeworfen hätte, denn das hätte beispielsweise bei einem Konflikt zwischen zwei Staaten die Möglichkeit eröffnet, dass die Gerichte des einen Staates den jeweilig anderen Staat zu Schadensersatz verurteilten.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Distomo#Vor_dem_Internationalen_Gerichtshof
Auch ein guter Artikel zum Thema auf Spiegel.de: http://www.spiegel.de/politik/ausland/urteil-zu-kriegsverbrechen-rechtsfrieden-geht-vor-menschenrecht-a-813186.html
wer die wahrheit lesen möchte, der sollte sich das Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag vom 2.3.2012 Italien Gegen die Bundesrepublik Deutschland anschauen (auf der Webseite einzusehen)
http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16897.pdf
leider nur in english und französisch nachzulesen.
Dort sagt leht der ICJ die klage Italiens ganz klar mit der Begründung ab, da der ICJ nur für Verfahren Staat gegen Staat zuständig ist, und die Bundesrepublik deutschland kein soveräner Staat ist, sondern nur von der Bundesregierung verwaltet wird und das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiterhin besteht, nur zur Zeit handlungsunfähig ist, da es beschlagnaht ist von den Alliierten Besatzungsmächten und keine handlungsfähige Regierung hat.
Wenn Den Haag das feststellt, dann muss es wohl stimmen, lest selber!
Gurß Ben!
@ von_ben:
In Ergänzung zu Pascal85… außerdem ist nirgends etwas von einer Jahreszahl 1937 zu lesen – weder auf englisch, noch französisch.
In Konsequenz kann man also festhalten: „Wenn schon der IGH sagt, dass Italien die Immunität vom „German Reich“ verletzt hat – darf man jetzt wohl davon ausgehen, dass Sie akzeptieren, dass…
1. mit „German Reich“ hier das sog. 3. Reich und die „Taten im 2. WK“ gemeint sind – denn die heutige BRD bezeichnet der IGH als „Federal Republic of Germany“.
2. wenn es doch zu einem Urteil kommt (es existiert ja, wie im PDF zu sehen ist) MUSS es folglich den souveränen Staat „Deutschland“ (FedRepGer) geben, denn sonst hätte der IGH die Klage ja erst gar nicht angenommen.
Kurzum kann man nur erwidern: Wenn Den Haag das feststellt, dann muss es wohl stimmen, lesen Sie selbst!
Gruß KD
@bewe28:
Bitte, was schreiben sie denn da ? Die EG (Montanunuion, EGKS) besteht schon seit 1951 ! Informieren sie sich bitte bevor sie so etwas verbreiten. Und selbst wenn sie erst 1957 gegründet worden wäre, würde dies nichts ändern an der dargelegten Ansicht des Autors, denn in beiden Fällen, mangelte es zu diesem Zeitpunkt an der „vollständigen“ Souveränität.
Im Übrigen rate ich ihnen die Artikel nochmals zu lesen. Dann wird ihnen der Unterschied zwischen der Identität als Völkerrechtssubjekt und der Existenz als Regierungsform schnell klar. Da liegt kein Fehler. Falls sie das nicht nachvollziehen können, lohnt ein Blick in jedes beliebige Staatsrechtsbuch.
Was ihr Hinweis auf die Erklärung der Alliierten betrifft, bleibt nur zu sagen, dass diese vor dem Inkrafttreten des 2+4 Vertrages stattfand und somit selbstredend durch diesen zeitlich nachfolgenden Vertrag konsumiert wurde. Hätten die Alliierten an der Erklärung festhalten wollen, hätten sie den „Vertrag zur abschließenden (!) Regelung bzgl. Deutschlands“ am Ende logischerweise dann nicht ratifiziert! Das sollte wirklich jedem klar sein.
Ihre Ausführungen zum Geltungsbereich des GG:
Antwort: „Daraus (Präambel) ergibt sich, dass das GG für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt, das sich aus den aufgezählten Ländern zusammensetzt. Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht (Siehe Maunz/Dürig-Scholz, Kommentar zum GG, Art. 23, Rn. 71ff).
Und ihre Frage zum personalen Geltungsbereich beantwortet sich beim Lesen der Artikel. Dort ist klar geregelt für wen es jeweils gilt (personaler Schutzbereich genannt).
Ihr Zitat des BVerwG bezieht sich, wie sie selber geschrieben haben auf Gesetze, d.h. einfaches Recht – es hat keine Kompetenz über Verfassungsrecht zu entscheiden. Das hat ausschließlich des Bundesverfassungsgericht. Auch bleibt unklar, wieso das BVerwG denn trotz dieser Ansicht dann weiter aufgrund der Gesetze bis heut seine Entscheidungen trifft, die es ja angeblich mangels Geltungsbestimmtheit ablehnt.
Im Ergebnis bleibt also nicht viel von ihren Ausführungen.
Was die Interpretation der Schäuble-Äußerung betrifft:
Es kann keinesfalls sein, „Dass er damit zum einen nicht auf ein Besatzungsstatut, sondern auf die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an die EU anspielte“
Einfach deshalb weil es die EU bzw. deren Vorläufer EWG erst seit 1957 gibt. Also muss er mit dem 08.Mai etwas anderes gemeint haben.
Aber der Reihe nach:
Klar ist, daß gerade in der Juristerei auf Exaktheit der Formulierung zu achten ist.
1. Irrtum: Das Dritte Reich existiert noch
Ja wie denn nun? Irrtum oder nicht Irrtum. Wenn es ein Irrtum ist, müsste Picard erklären, wann es denn aufgehört hat zu existieren. Dann wären seine Ausführungen komplett falsch : „Denn im Verhältnis zu anderen Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland in der Tat identisch mit dem Dritten Reich“
Wenn aber das Deutsche Reich (Nicht das 3. Reich – aufpassen – das 3. Reich ist eine semantische Klausel aber NIE ein Staat gewesen ) nicht mehr existiert und doch identisch sein soll mit der BRD, dann existiert auch die BRD nicht. Logische Konsequenz. Was nicht existiert, kann nicht identisch mit etwas existierendem sein.
2. Irrtum: Deutschland befindet sich mangels Friedensvertrag noch immer im Krieg
Zumindest die Äußerungen zu 2+4 sind schlecht recherchiert. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde 1991 durch alle Vertragsstaaten – zuletzt am 4. März 1991 durch den Obersten Sowjet der UdSSR – ratifiziert, wobei die Annahme des Vertrags bis zum Schluss hochumstritten war. Aufgrund dessen gaben die Vertreter Frankreichs, der UdSSR, Großbritanniens und der USA am 1. Oktober 1990 (BGBl. II, S. 1331 f.) in New York eine Erklärung ab, nach der ihre „Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ausgesetzt“ seien.
Also nix da mit Friede-Freude am 3. Oktober, zum Zeitpunkt des Beitrittes der Länder, die erstaunlicherweise erst am 16. (?) Oktober gegründet wurden nach dem Art. 23 GG, der seit dem 29.09.1990 abgeschafft war….. Ziemlich viele Ungereimtheiten, oder?
Zum GG
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Zum Räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes sagt das Grundgesetz – nichts….
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Vielmehr beschreibt es, für wen das GG gilt – für das gesamte deutsche Volk. Und? Gilt es also nicht für Ausländer, die in Deutschland leben? Jedenfalls ist es nicht geregelt und die vollmundigen Forderungen, auch Ausländer müssen in Deutschland selbstverständlich das GG anerkennen sind zumindest juristisch überhaupt nicht haltbar.
Andere Frage: Gilt das GG also für Deutsche im Ausland? Ich glaube kaum, daß Amerikaner sich bei juristischen Auseinandersetzungen mit Deutschen (bis hin zur Todesstrafe in den USA) an das deutsche GG halten wollen und werden.
Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Kapitel I
Wirkung des Beitritts
Artikel 1
Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur BRD gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. (…)
Wohlgemerkt. Zu diesem Zeitpunkt war Art. 23 GG breits gestrichen und die genannten Länder existierten noch nicht – es gab keine Landesregierung, kein Parlament, kein Staatsvolk.
Sie sind einem Irrtum aufgesessen:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Dieses Zitat ist gefälscht.
In dem entsprechenden Verfahren ging es um eine Baumschutzsatzung und nicht um ein Gesetz.
Korrekt heißt es an der entsprechenden Stelle in der BVerwGE:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
In der Entscheidung wird klar, dass es hier um Gemeindesatzungen und Verordnungen geht, die sich auf ein Teilgebiet der jeweiligen Gebietskörperschaft beziehen. Dass hier ein klar umrissenes und exakt beschriebener Geltungsbereich notwendig ist, leuchtet jedem ein.
Ein Gesetz, das für die Bundesrepublik Deutschland oder für ein Bundesland beschlossen wurde bedarf einer solchen expliziten Beschreibung nicht, weil hier ex tunc die Gültigkeit für die Gebietskörperschaft (Bund oder Land) feststeht. Hier sind die Grenzen durch Verfassung bzw. Völkerrecht festgelegt.
@Jonas, Sie sind einem Irrtum aufgesessen.
Der aus dem Urteil des BVerwG zitierte Text ist im Urteil an keiner Stelle zu finden. Im Urteil geht es auch um eine Landschaftsschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, nicht um eine Baumschutzsatzung.
Der zitierte Text stammt aus einem Urteil des OVG Lüneburg. Im entsprechenden Absatz wird festgestellt:
„Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).“
Zitiert wird jedoch in der Regel erst vom Wort „Jedermann“ an, das davor irritiert doch nur den „reichsdeutschen) Leser. Und da nach einer DDR-Ausgabe des Duden Verordnungen und Satzungen auch Gesetze sind, kann man ja ruhig die Worte „Satzung“ und „Verordnung“ durch das Wort „Gesetz“ ersetzen. Das ist viel einfacher für den Leser, der in juristischen Dingen in der Regel völlig ungeschult und vor allem nicht in der Lage, in den oft angegebenen Quellen nachzusehen.
Stimmt.
Danke für die Richtigstellung!
Freundliche Grüße
Jonas
wenn für eine einfache verordnung schon ein geltungsbereich gefordert, warum dann nicht für die wichtigen gesetze? unlogisch und unglaubwürdig. macht weiter so,ihr könnt nur ein teil des „personals“ hinters licht führen mit eurer list 😉
Hä ?! Einen Geltungsbereich haben alle Rechtsvorschriften. Sonst wären sie mangels Geltung sinnlos.
„Wohlgemerkt. Zu diesem Zeitpunkt war Art. 23 GG breits gestrichen und die genannten Länder existierten noch nicht “
Das stimmt so nicht! Das Ländereinführungsgesetz, das am 22. Juli 1990 von der DDR-Volkskammer beschlossen wurde, trat am 03.10.1990 in Kraft und seitdem gibt es auch die 5 neuen Länder. Der ursprüngliche Termin 14.10.1990 wurde durch die Volkskammer auf den 03.10.1990 vorgezogen. Am 14.10.1990 fanden die ersten Landtagswahlen statt. Also konnten natürlich diese 5 Länder plus Groß-Berlin nach Art. 23 GG der Bundesrepublik Deutschland beitreten. Sie entstanden am 03.10.1990 um 00:00 Uhr und traten sofort bei. Der alte Art. 23 GG (es gibt ja inzwischen einen neuen) wurde gleich nach Beitritt am 03.10.1990 aufgehoben. Es gab also trotz Gleichzeitigkeit der Ereignisse eine Reihenfolge: Gründung der Länder – Beitritt – Aufhebung des Art. 23 GG.
Ihre Argumentation zu Schäuble’s Äusserung ist auch nur ihre eigene Interpretation was er denn wirklich gemeint haben könnte. Ich habe bis jetzt keine von Schäuble veröffentlichte Erklärung gesehen, die diese doch sehr interpretationsbedürftige Äusserung klar stellt. Bei dem Echo, was diese Äusserung ausgelöst wäre das doch angebracht, oder denken Sie das nicht ? Die Frage sollte doch dann lauten. Warum hat er das nicht geklärt ?
Glauben Sie, dass die gleiche Äusserung so von einem Franzosen, Italiener, Spanien oder vielleicht einem Britten getroffen würde, wenn man den Euro *vor* dem 29.6 nicht als Aufgabe der Souveränität interpretiert. Was in den letzten 2 Jahren hier für ein Spiel abläuft ist aus meiner Sicht nicht mehr mit einfachen Personen oder Organversagen zu erklären. Welche Kräfte stecken also dahinter, dass die Mehrheit des Bundestages offensichtlich gegen das Volk regiert. Glauben Sie, dass diese Leute nicht mitbekommen, was der Rest der Republik von ihren Entscheidungen hält ? Wer ist hier der Souverän ?
Schäuble hat sich auf Anfrage zu dem Vorfall geäußert. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-575-37919–f317775.html#q317775
Die BRD ist NICHT souverän.
Der 2+4 Vertrag unterscheidet ganz klar zwischen dem „vereinte deutschland“ und zwischen der “ BRD“.
Das „vereinte deutschland“ erhält seine souveränität zurück NICHT die „BRD“
Art 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland,………………in Kraft.
Für die 4 Siegermächte besteht deutschland in den grenzen von 1937 also auch Ost-Deutschland.
Die BRD dürfte nur die verträge bei ihrer regierung hinterlegen,
Auch wurde die Urkunde vom „vereinten deutschland“ mit BRD-ratifiziert.
auf dieser Seite kann jeder das Orginal als PDF runterlanden
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/373160/publicationFile/153322/ZweiPlusVierVertrag.pdf;jsessionid=E6575F8D5AB5699C66B8999E25527770
(28 Mb)
dort steht direkt ganz oben „Aussetzung der rechte der 4 Mächte“
warum steht dort nicht „beendigung der rechte“
Diese haben sie 2007 wieder in kraft setzten durch den überleitungsvertrag
Lieber Housten, da haben sie wohl in der Schule nicht aufgepasst.
Lesen Sie doch mal Art. 1 des 2+4 Vertrags, denn dort ist definiert, was das „vereinte Deutschland“ ist.
Zitat Abs.1: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Sollte eigentlich jedem klar sein, der Lesen kann und in den letzten 20 Jahren mal Nachrichten geschaut hat.
Den Quark, den sie hier erzählen, können sie sich also sparen. Das glaubt eh keiner.
Außerdem wäre das auch ohne Artikel 1 des 2+4 Vertrages vollkommen klar, denn der Beitritt der DDR erfolgte zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, so wie im Einigungsvertrag geregelt nach Art. 23 GG.
—-
Und ich habe ihren Link mal nachgeprüft. Dort steht nichts von Aussetzung! Dafür steht dort aber 4 oder 5 mal: Vertrag über die ABSCHLIEßENDE Regelung in Bezug auf Deutschland. Was das Wort abschließend bedeutet, können sie ja mal nachschlagen.
Guten Abend !
@ H4liFax: „Und ich habe ihren Link mal nachgeprüft. Dort steht nichts von Aussetzung!“
Bitte noch einmal überprüfen, da die Überschrift auf PDF-Seite 1 (v 72) heißt:
„Vertrag vom 12. September … mit Erklärung vom 01. Oktober 1990 zur Aussetzung …“
@verfasser
…und das ist der eigentliche Knackpunkt!!!
Ihre Argumentation umschmeichelt die katastrophalen völkerrechtsjuristischen Fehlleistungen (ob gewollt oder nicht) eines „Wiedervereinigungsprozedere“!. Sie argumentieren hier ausschließlich unter Auslassung der Gesamtlage. Die staatliche Souveräntität ist untrennbar an die des Volkes gebunden. Die SHAEF-Gesetze sind nach wie vor in der „BRD“ bindend und ein GG ohne die konstituierende Nationalversammlung ist ein asouveränes Diktat. Ihre juristische Kenntnis in allen Ehren – aber ab und zu mal über den Tellerrand schauen lohnt sich auch für einseitig vorgebildete „jutistische Personen“.(ich hoffe, Sie können den rechtlichen Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person erkennen)
endlich mal ein seriöser bericht dazu, hätte meinem geschmack nach aber noch länger sein können, weil ich einige sachen noch vermisse. da gibts es auch noch die sache mit dem personalausweismythos., aber ich bezweifele eh, dass der bericht die ewiggestrigen verschwörungstheoretiker umstimmen kann. denen geht es doch nur darum ihre eigene meinung zu verbreiten. an einer ernsthaften diskussion sind die wenigsten interessert.
An den Verfasser
nun, ich bin nicht überrascht, welchen Aufwand der Verfasser obigen Artikels betrieben hat um von dem „Eigentlichen“ abzulenken:
Staat: „Bundesrebuplik Deutschland“ (Deutschland) angeblich souverän
Im Ausweis steht unter Nationalität: „deutsch“ als Eigenschaft, nicht aber als Staat
In jedem anderen Ausweis steht der „Staat“ als Nationalität drin, (z.B. Republik Österreich, United States of America, usw.) nur bei uns nicht, vielleicht hat der Verfasser obigen Artikels hierauf auch eine befriedigende Antwort.
PS: Selbst habe ich verzweifelt auf dem Globus, das ist dieses runde Ding mit den vielen Flecken drauf, versucht , auch mit der Lupe, den Staat „Deutsch“ zu finden.
Ich denke eher der Verfasser hat sich nicht damit beschäftigt, weil die von ihnen geäußerte Ansicht einfach zu absurd ist um sie ernst zu nehmen.
Die Pässe vieler anderer Staaten bezeichnen die Nationalität genauso wie die deutschen auch als Adjektiv! Zum Beispiel steht in den franzöischen Pässen (sowohl im Reisepass als auch in der ID-Card) bei Nationalität „francaise“, also französisch. In englischen „british“, in kanadischen „canadian“. Gibt es diese Staaten auf ihrer Landkarte auch nicht ? 30 Sekunden googlen reicht aus um das zu überprüfen. Vielleicht sollten sie sich diese Mühe einmal machen, bevor sie hier einen so unsinnigen Kommentar abgeben.
Außerdem ist die Staatsangehörigkeit eine Eigenschaft ! Daher finde ich das Adjektiv sogar richtiger als an dieser Stelle den Staat zu benennen. Auf die Frage nach der Nationalität antwortet man: „Ich bin deutsch(er)“ und nicht „Ich bin Deutschland“.
Legen sie sich also mal einen neuen Globus zu!
Bonjour!
Es ist in der Tat so, dass die Länder weltweit die Sache selber handhaben, was sie bei Staat oder Nationalität reinschreiben. Bei den USA steht bei Nationality z.B. „United States of America“ und nicht „american“ drin. Ähnliches auch bei „SINGAPORE“ und einigen anderen Staaten.
Viel wichtiger ist an dieser Stelle die Tatsache, das es in unserer wunderbaren deutschen Sprache nicht nur zufällig die Worte „Nationalität“ und „Staatszugehörigkeit“ gibt. Denn sie bezeugen in der Tat zwei unterschiedliche semantische Sachen.
Ich habe schon Ausweisdokumente gesehen, in denen stand bei State: FRANCE und bei NATIONALITY: moroccan.
Wenn z.B. ein Japaner (nach Beantragung) die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, steht in seinem Pass folgerichtig: Deutsch … aber seine Nationalität bleibt japanisch, denn das Wort Nationalität entlehnt sich aus der Sippenherkunft und von der kann unser genannter Beispiel-Japaner rein optisch nicht hinwegtäuschen.
Problematisch ist in unseren Ausweisdokumenten daher lediglich die FALSCHE Übersetzung von Staatszugehörigkeit zu natonality.
Mit besten Grüßen
an die Gehirnwäscher
Anton
Blödsinn!
Nationalität und Staatsangehörigkeit sind das Gleiche:
http://www.duden.de/rechtschreibung/Nationalitaet
Editiert [Bitte verzichten Sie auf Beleidigungen] – Red. Was haben wir in Deutschland? FREISTAATEN und diese müssten wie zur Kaiserzeit unter Staatsangehörigkeit stehen! Also Thüringen,Sachsen,Bayern usw…!
Übrigens: Damals hieß das besagte Dokument auch nur Ausweis und nicht „Personalausweis“
Na merkste was von wem bist du Personal???
http://www.duden.de/rechtschreibung/personal
Im Grunde geht es nicht um die Souveränität des Staates, sondern es geht um die Souveränität des Volkes.
Welche Unterschiede?
Verehrte Damen und Herren!
S o u v e r ä n i t ä t Deutschlands…?…
besteht nach der Äußerung in F/Main -durch Herrn Wolfgang Schäuble persönlich…- überhaupt nicht.
Nicht seit Versailles, nicht seit 1945, 1949 und aktuell nicht…
Ferner sind die Alliierten-Regelungen (Shaef etc.) nach wie vor in Kraft, was Schäubles Aussagen unterstützt.
Seine Aussagen stehen in YouTube.
Sie meinen das besser zu wissen?
Klären Sie mich bitte auf, – gerne.
Mit freundlichen Grüßen!
Lengefeld
Lengefeld, steht doch alles oben. Schäuble -> Punkt 5.
Begründen Sie Ihre Thesen doch bitte einmal stichhaltig mit entsprechenden Quellenangaben.
@Lengefeld:
Mal abgesehen von Gesetzen, Verordnungen oder auch Weltanschauungen:
Machen Sie Ihre Sichtweise vom Kommentar eines einzigen Menschen abhängig oder beziehen sich auf eine derartige Äußerung als eine Art „Beweis“?
Ich bitte Sie sowie alle Leser an dieser Stelle, eine derartige „Beweisaufnahme“ zumindest zu überdenken.
Ebenso, gleichwohl oder gerade WEIL es sich um ein Forum von und auch für Juristen handelt, appelliere ich in aller Freundschaft an Juristen:
Vergessen Sie bei Ihrer Beachtung auf Gesetze niemals, daß Menschen wichtiger sind als Gesetze. Wir Menschen machen Fehler – auch Gesetzgeber. Dies schreibe ich gerade hier, wo es um Deutschland geht, wo die Gebung von Gesetzen und deren starre Durchsetzung viel Leid verursacht hat (und möglicherweise noch tut).
Daher mein eindringlicher Appell: Gesetze sollen Menschen dienen. Erinnern Sie sich daher bitte stets an Ihre „Menschlichkeit“. Danke.
Im Grunde geht es nicht um die Souveränität des Staates, sondern es geht um die Souveränität des Volkes. Da gibt es eklatante Unterschiede und auch Missstände ….